Information für Studierende

Als Studentin oder Student mit einer Behinderung müssen Sie zu Beginn und während Ihres Studiums oftmals vieles bedenken, organisieren und durchsetzen, was für nichtbehinderte Studierende selbstverständlich oder unwichtig ist.

Mit der Bestätigung Ihres Studienplatzes erhalten Sie den Hinweis, am besten so früh wie möglich Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragten und/ oder den Mitarbeitenden Ihres jeweiligen Fachbereichs aufzunehmen. Ein frühzeitiges Wissen über den Bedarf an Unterstützung ermöglicht organisatorische Fragen zu klären und Veränderungen wo nötig und möglich vorzunehmen.
Während Ihres gesamten Studiums haben Sie die Möglichkeit, sich von der Gleichstellungsbeauftragten beraten zu lassen. Alle Auskünfte werden dabei vertraulich behandelt.

In einem persönlichen Gespräch mit dem Lehrpersonal zu Beginn des Studienjahres oder direkt vor einer Veranstaltung können Sie klären, wie die Dozierenden Sie unterstützen können.
Besonders bei nichtsichtbaren Behinderungen oder bei chronischen Krankheiten ist das Lehrpersonal auf Informationen Ihrerseits angewiesen, um Missverständnisse und Unzufriedenheiten auf beiden Seiten zu vermeiden.
Eine frühzeitige Information des Lehrpersonals ist auch deshalb empfehlenswert, da Sie im Laufe Ihres Studiums möglicherweise wiederholt auf die Unterstützung Ihrer Dozentinnen und Dozenten angewiesen sind, z.B. beim Antrag auf Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen.
Finden Veranstaltungen ausserhalb der HfH statt, kann es hilfreich sein, Studiengangsverantwortliche daran zu erinnern, ob die jeweils für Sie notwendige oder wünschenswerte Infrastruktur gegeben ist oder angepasst werden kann.

Als Studentin oder Student mit einer Behinderung müssen Sie sich genauso für ein Studium qualifizieren wie alle anderen Studierenden auch. Sie müssen die gestellten Anforderungen erfüllen, die Studienordnung einhalten und qualifizierte Leistungsnachweise erbringen.
Ungeachtet Ihrer Pflichten haben Sie aber auch Rechte.


Sie haben das Recht

  • auf einen gleichberechtigten Zugang zum Studium, zu Weiterbildungskursen und Infrastrukturen der HfH, zu Praktika und zur Teilnahme an Austauschprogrammen.
  • aufgrund Ihrer Fähigkeiten und nicht Ihrer Behinderung oder Krankheit beurteilt zu werden.
  • gleichwertige Möglichkeiten zum Lernen zu erhalten, Haus- und Seminararbeiten anzufertigen, Prüfungen abzulegen, auch wenn Sie dafür Gebrauch von Nachteilsausgleichen machen.