Information für Hochschulmitarbeitende
Signalisieren Sie Bereitschaft
Studierende mit einer Behinderung sind in erster Linie Studierende, die -wie alle anderen Studierenden auch- ihr Studium so reibungslos und erfolgreich wie möglich absolvieren möchten. Sie als Mitarbeiterin/ Mitarbeiter der HfH helfen ihnen dabei, in dem Sie Ihre Bereitschaft signalisieren, auf individuellen Unterstützungsbedarf einzugehen.
Fragen Sie nach
Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie Studierende mit einer Behinderung unterstützen können. Die einfachste ist, Sie fragen die Betroffenen selbst, welche Art von Unterstützung sie brauchen. Geben Sie Ihnen bekannte Informationen weiter oder verweisen Sie auf das Beratungsangebot durch die Gleichstellungsbeauftragte. Bieten Sie als Mitarbeiter/ Mitarbeiterin der Lehre Ihre Gesprächsbereitschaft vor bzw. nach einer Veranstaltung oder in Ihren Sprechstunden an und lassen Sie sich die individuelle Situation der behinderten Studentin/ des behinderten Studenten schildern. Im Gespräch können Sie klären, was jede einzelne Person individuell an Unterstützung benötigt und zusammen können Lösungen gefunden werden.
Klären Sie den Bedarf ab
Studierende mit einer Behinderung werden mit der Bestätigung zum Studium aufgefordert, ihren Bedarf an Unterstützung frühzeitig bekannt zu geben. Sie als Unterrichtsverantwortliche/r sollten rechtzeitig klären, ob die räumlichen Gegebenheiten sowohl intern, als auch bei externen Veranstaltungen der Studiengruppe entsprechen oder angepasst werden müssen.Verändern Sie Ihren didaktischen Stil
Als Mitarbeiterin/ Mitarbeiter der Lehre sollten Sie offen sein für einen inklusiven Vortragsstil. Überlegen Sie sich, was Sie an Ihrem Vortragsstil ändern können wenn hörgeschädigte, sehgeschädigte oder mobilitätsbehinderte Studierende in Ihren Veranstaltungen sind, welche Materialien Sie den Studierenden vorab zur Verfügung stellen können, welche Hilfsmittel für Ihren Unterricht geeignet sind, etc. Die Hochschule für Heilpädagogik gewährt Studierenden bei Bedarf Nachteilsausgleiche. Legen Sie Reglemente und mögliche Sonderregelungen positiv im Sinne der behinderten Person aus. Eine Modifikation der Studien- oder Prüfungsregelung ist keine Bevorzugung oder Verzicht auf Leistungsvereinbarungen. Studierende mit einer Behinderung haben die gleichen Pflichten wie alle anderen Studierenden auch! Nachteilsausgleiche ermöglichen Studierenden mit einer Behinderung vielmehr, Chancengleichheit beim Studieren zu erhalten.Bieten Sie bewährte Praxis für alle
Viele Dinge, die Sie als Unterstützung anbieten können, sind für Sie ohne grossen Mehraufwand zu bewerkstelligen. Viele der unterstützenden Massnahmen kommen zudem allen Studierenden zugute. Am besten ist, wenn Sie Studienstrukturen, -abläufe und Veranstaltungen so planen und gestalten, dass im Nachhinein keine Sondervorkehrungen mehr getroffen werden müssen.

