Hörbehinderung

Allgemeines

Mit dem Begriff „hörbehindert" werden schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen bezeichnet. Schwerhörigkeit ist auf den ersten Blick hin häufig nicht ersichtlich und geht so vielfach auch wieder vergessen. Hochgradig hörbehinderte Menschen hören nicht nur schlecht, sie sind immer auch kommunikationsbehindert, denn Hörgeräte sind ein Hilfsmittel und kein Ersatz für ein gesundes Ohr. Das Ablesen von den Lippen erfordert nicht nur Kraft, sondern auch Zeit. Aus diesem Grund kann es sein, dass Hörbehinderte auf eine Frage hin immer etwas länger überlegen, denn bereits die Aufnahme des Gesprochenen dauert länger als bei Hörenden. Berücksichtigen Sie auch, dass jede Hörbehinderung anders ist!

In der Veranstaltung

Unter Hörbehinderten gibt es Personen, die sich zur Aufnahme des Gesprochenen eher akkustisch orientieren, andere orientieren sich eher visuell. Für beide Gruppen ist wichtig:

  • Sorgen Sie dafür, dass es keine Neben- und Hintergrundgeräusche gibt. Schliessen Sie die Fenster und bitten Sie im Plenum um Ruhe.
  • Sprechen Sie nicht zu schnell, dafür deutlich. Ausgeprägte -nicht übertriebene- Mimik und Gestik unterstreichen Ihre Worte.
  • Wiederholen Sie die Fragen, Mitteilungen und Antworten anderer aus dem Plenum kurz.
  • Benutzen Sie in den Aulen immer und bei Bedarf in den Räumen 207/ 208 das Mikrophon. Tragen Sie auch das Mikrophon individueller FM-Anlagen, falls Studierende Sie darum bitten.
  • Weisen Sie rechtzeitig im Voraus darauf hin, dass Kopfhörer zur Tonverstärkung bei den IT-Services erhältlich sind.

 

  • Achten Sie auf eine gute Beleuchtung.
  • Wählen Sie einen festen Standort, das Hin- und Herwandern verunmöglicht das Ablesen von den Lippen.  
  • Vergewissern Sie sich, bevor Sie Aufgaben stellen oder Aufträge erteilen, dass Sie mit der/ dem Hörbehinderten „verbunden" sind, z.B. durch Blickkontakt.
  • Benutzen Sie technische Hilfsmittel (Flipchart, Hellraumprojektor, Beamer) zur Visualisierung des Gesagten.
  • Wenn Sie akustisches Material (Filme, Tonaufnahmen) verwenden, unterstützen Sie dies wo möglich schriftlich (Untertitel, vorab Transkriptionen abgeben, etc.).
  • Akzeptieren Sie den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden und kooperieren Sie mit diesen.

 

  • Zuhören und Verstehen ist für hörbehinderte Menschen sehr anstrengend. Planen Sie deshalb genügend Pausen ein.
  • Da Hörbehinderte nicht ablesen und gleichzeitig aufschreiben können, geben Sie wenn möglich Skripts vor der Veranstaltung ab.
  • Zeigen Sie sich offen für Teamarbeit.
  • Geben Sie präzise Literaturangaben, damit Studierende mit einer Hörbehinderung jenen Stoff, den sie im Unterricht ungenügend mitbekommen haben, selbständig aufarbeiten können.

Leistungsnachweise/ Prüfungen

Die HfH gewährt Studierenden mit einer Behinderung Nachteilsausgleiche. Zeigen Sie sich offen für Sonderregelungen und alternative Leistungsnachweise, falls dies aufgrund der individuellen Situation der hörbehinderten Studentin/ des hörbehinderten Studenten notwendig ist.