Sehbehinderung
Allgemeines
Für sehbehinderte und blinde Studierende ist das Hauptproblem die grosse Anzahl gedruckter und visueller Informationen, die im Unterricht, sowie in der Vor- und Nachbereitung verwendet werden. Alle Informationen, die von Sehenden über das Auge wahrgenommen werden können, müssen bei Blinden vollständig, bei Sehschwachen teilweise über andere Sinnesorgane aufgenommen werden. In der Praxis ist es für sehbehinderte Studierende entscheidend, mit welchen Hilfsmitteln gearbeitet werden kann oder muss. Es gibt Personen, die mit tastbarer Blindenschrift (Braille) arbeiten, andere verwenden vergösserte Sehhilfen, Grossdruck oder Tonbänder.
In der Veranstaltung
- Achten Sie auf eine gute Beleuchtung des Veranstaltungsraums.
- Benutzen Sie möglichst kontrastreiche und etwas grössere Schriftbilder.
- Verbalisieren Sie schriftliche und visuelle Darstellungen.
- Benutzen Sie in den Aulen immer und bei Bedarf in den Räumen 207/ 208 das Mikrophon, achten Sie auf eine gute Verständlichkeit Ihrer Aussprache.
- Vermeiden Sie visuell bezogene Aussagen (z.B. „was sie dort drüben sehen…", etc.) und nonverbale Hinweise (z.B. Kopfnicken).
- Akzeptieren Sie den Einsatz technischer Hilfsmittel wie Fernsehlesegerät, Lupe, tastbare Vorlagen, Notebook, etc.
- Erlauben Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung (iPod, MP3-Player, etc.) falls gewünscht.
- Unterstützen Sie Studierende mit genauen Literaturangaben. Sehbehinderte Menschen können die recherchierte Literatur nicht „schnell" querlesen.
- Geben Sie Studierenden die schriftlichen Vorlagen (Folien, Skripte, etc.) nach Möglichkeit im Voraus und in geeignetem Format für Textverarbeitungsprogramme ab. Der/ die Studierende kann Ihnen mitteilen, welches Format für seine/ ihre Anwendungstechnik am besten geeignet ist.
- Erlauben Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung (iPod, MP3-Player, etc.) falls gewünscht.
- Zeigen Sie sich offen für Teamarbeit.
Leistungsnachweise/ Prüfungen
Die HfH gewährt Studierenden mit einer Behinderung Nachteilsausgleiche. Zeigen Sie sich offen für Sonderregelungen und alternative Leistungsnachweise, falls dies aufgrund der individuellen Situation der sehbehinderten Studentin/ des sehhbehinderten Studenten notwendig ist.

