Chronische Krankheit
Allgemeines
Zu der genannten Gruppe werden Studierende gezählt, die an einer chronischen Krankheit (Allergien, Asthma, Anfallserkrankungen oder Epilepsie, Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes, Rheuma, etc.), an einer progressiven Krankheit (Multipler Sklerose, Muskeldystrophie, AIDS, etc.) sowie einer psychischen Krankheit (Affektive Störungen, Anorexie, Phobien, etc.) leiden. Die Erkrankungen sind in der Regel nicht sichtbar, die Studierenden sind aber vielfach in ihrer Lebensführung eingeschränkt.
Die Bedürfnisse dieser Gruppe sind sehr unterschiedlich. Es ist daher kaum möglich, auf alle Erkrankungen einzeln einzugehen, es können nur einige wenige Aspekte erwähnt werden. Infolge von Krankheitsschüben, Schmerzen oder Medikamenten können zeitweise Konzentrationsschwierigkeiten, Stimmungsschwankungen oder andere Leistungsbeeinträchtigungen auftreten. Bei manchen chronischen oder psychischen Krankheiten kann sich der Gesundheitszustand schub- oder phasenweise verschlechtern. Die regelmässige Teilnahme an Lehrveranstaltungen sowie die Teilnahme an Praktika zu bestimmten Terminen kann dadurch erschwert sein.
In der Veranstaltung
- Ermutigen Sie Betroffene über ihre Situation zu sprechen. Nehmen Sie sich Zeit für einen Besprechungstermin für die Abklärung des Unterstützungsbedarfs der Studentin/ des Studenten.
- Unterstützen Sie den Einsatz technischer Hilfsmittel und personaler Hilfen für Notiznahme, Literaturrecherche, etc.
- Erlauben Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung (iPod, MP3-Player, etc.) falls gewünscht.
- Zeigen Sie sich offen gegenüber einem Selbststudium bei längerer krankheitsbedingter Unterbrechung des Studiums und stellen Sie der/ dem Studierenden das notwendige Studienmaterial zur Verfügung.
- Gewähren Sie betroffenen Studierenden bei längeren Veranstaltungen mehrere Pausen oder verkürzte Präsenzzeiten, um sich zu erholen, falls dies aufgrund der individuellen Situation notwendig ist.
- Geben Sie schriftliche Vorlagen (Folien, Skript, etc.) im Voraus ab.
Leistungsnachweise/ Prüfungen
Die HfH gewährt Studierenden mit einer Behinderung Nachteilsausgleiche. Zeigen Sie sich offen für Sonderregelungen und alternative Leistungsnachweise, falls dies aufgrund der individuellen Situation der chronisch oder psychisch kranken Studentin/ des chronisch oder psychisch kranken Studenten notwendig ist.

