Aus der Praxis

Im schulischen Alltag und in der Hochschulpraxis existieren bereits erprobte Aktivitäten, die der Chancengleichheit dienen. 
Bitte teilen Sie uns Ihre Projekte, die sich in der Praxis bewährt haben, zur Veröffentlichung mit.
Als Erfahrungen und Ideen für andere Personen und Bildungseinrichtungen, zum Übernehmen, zum Adaptieren, zum Profitieren,... 


Legasthenie und Schule

An der Kantonsschule Oerlikon (ZH) bestehen interne Richtlinien zum Umgang mit legasthenischen Schülerinnen und Schülern. Im Falle einer fachärztlich attestierten Lese- und Rechtschreibstörung hat der Schüler/die Schülerin das Recht auf Anwendung der internen Richtlinien. Das Legasthenie-Attest muss der Schule vorab vorliegen und kann nicht im Nachhinein berücksichtigt werden. Die Schulleitung gibt gerne weitere Auskünfte.
 
Die vollständige Richtlinie findet sich unter:

 

Nachteilsausgleich in der Grundschule

Ein Nachteilsausgleich für Prüfungen in der Grundschule ergibt sich aus dem Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung (BV) in Art. 8 Abs. 2 und den Bestimmungen zum ausreichenden Grundschulunterricht in Art. 19 und 62 BV. Denen nach sind die Kantone bei der Regelung der Grund-schulung dazu angehalten diese benachteiligungsfrei für Kinder mit Behinderung anzubieten. Das BehiG konkretisiert diese verfassungsmässigen Rechte und fordert die Kantone in Art. 20 dazu auf, behinderten Kindern und Jugendlichen eine Grundschulung anzubieten, die ihren besonderen Be-dürfnissen angepasst ist.

 

Die Stiftung Schweizer Zentrum für Heilpädagogik hat in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Égalité Handicap und dem Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein Factsheet zum Nachteilsausgleich veröffentlicht: